Freistellungsantrag Genussrechte

 

Update (05.12.2022)
Zinssatz für die Verzinsung der Genussrecht 21/22 steht fest und liegt bei 10,0 %

 

Mit dem Informationsschreiben im November 2022 teilten wir Ihnen mit, dass sich die Abwicklung der Genussrechte aufgrund einer internen Prozessneugestaltung geändert hat.

 

Der Versand eines Kontoauszugs wurde eingestellt, da der Kontostand aufgrund der derzeit ausgesetzten Neuzeichnungsmöglichkeit unverändert bleibt. Der letzte Ihnen vorliegende Auszug ist somit vom 31.12.2021.

 

Sollten Sie Änderungen in Ihrem Freistellungsauftrag vornehmen wollen, können Sie diesen über den folgenden Link abrufen. Bitte beachten Sie dass wir nur Freistellungsaufträge berücksichtigen können, die jeweils bis zum 15.01. eines Jahres bei uns eingehen. Nach diesem Termin erhaltene Anträge können für die laufende Verzinsung nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Die  Höhe der Genussrechtsverzinsung finden  Sie in Zukunft ab Anfang Dezember ebenfalls auf dieser Seite.

 

 

Bei Rückfragen zu Genussrechten, Freistellungsanträgen und Verzinsung stehen wir Ihnen unter genussrechte@wieland.com gerne zur Verfügung. 

Antragsformular

 

Hier können Sie den Freistellungsauftrag für Kapitalerträge herunterladen.

Verzinsung

 

Zinssatz für Verzinsung 2023: 10,0 %.

 

Mit dem Zinssatz können Sie Ihre persönlichen Genussrechtszinsen anhand folgender Berechnungslogik berechnen:

Genussrechtszinsen EUR =
(Kontostand (EUR) / 150) × Zinssatz